Was ist eine psychologische Beratung?

Eine psychologische Beratung hat das Ziel, eine Lösung für ein ganz bestimmtes Problem zu finden. Das kann ein Problem in der Partnerschaft sein, eine Diskriminierungserfahrung, Fragen zur Kindererziehung oder Sucht – eigentlich gibt’s da keine Grenzen. In persönlichen Gesprächen, am Telefon oder auf bestimmten Internetseiten kannst du so eine Beratung in Anspruch nehmen. Sie ist zeitlich meist von vorne herein begrenzt. Das heißt, du erfährst am Anfang wie viele Termine es geben wird.

Eine psychologische Beratung ist keine Leistung der Krankenkassen, sondern wird von unterschiedlichen Kostenträgern finanziert. Manchmal müssen die Ratsuchenden einen Teil der Kosten mitfinanzieren. Wenn du deinen Diskriminierungsfall in einer Beratungsstelle abklären möchtest, kannst du auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle eine Beratungsstelle in deiner Nähe finden.

Woran merke ich, dass ich eine Therapie brauche?

Wenn du psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden lösen kannst oder du dich seit längerer Zeit schon nicht mehr ok fühlst, ist eine Therapie auf jeden Fall empfehlenswert. Ebenso, wenn du mit den alltäglichen Aufgaben des Lebens nicht mehr richtig fertig wirst. Wenn du merkst, dass dein Verhalten nicht mehr so ist, dass du dich damit wohl fühlst, wenn du die Welt irgendwie nicht mehr so wahrnimmst wie früher oder wenn dein geistige oder körperliche Gesundheit beeinträchtigt sind, ist das ebenfalls der Moment, in dem eine Therapie ratsam wäre. Auch wenn Du still leidest, verunsichert bist oder deine Lebensqualität aus nicht ganz klaren Gründen eingeschränkt ist, kann eine Therapie super hilfreich sein. Grundsätzlich kann jede Person eine Therapie machen, die das Gefühl hat, sie könnte ihr helfen.
Kurz: hör da auf dein Gefühl und geh lieber einmal zu schnell als zu spät zu einer so genannten Erstabklärung. In diesem Probegespräch kannst du zum Beispiel herausfinden, welche Ziele du mit der Therapie verfolgen wollen würdest. Danach kannst du dich frei entscheiden, ob du die Therapie beginnen möchtest, nach einer anderen Ansprechperson suchen oder doch lieber noch warten willst.

Du kannst dich grundsätzlich entscheiden, ob du dich mit einer Einzel- oder einer Gruppentherapie wohler fühlen würdest. So oder so findet die Therapie dann in persönlichen Gesprächen statt.

Wie läuft eine Psychotherapie ab?

Eine Therapie läuft nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken ab.
Mit der Entscheidung für eine Psychotherapie erklärt sich eine Person bereit, aktiv einen Weg zur Bewältigung der eigenen Probleme einzuschlagen. Ob es sich dabei um Traumata, Ängste, Zwänge, depressive Symptome oder anhaltende Schwierigkeiten im Alltag wie Streitereien oder Kränkungen handelt, spielt erst einmal keine Rolle. Auch, ob deine Probleme eher im Umgang mit dir selbst oder in Bezug auf andere Menschen entstehen ist nicht entscheidend. Wichtig ist bloß, dass du dich dafür entscheidest, dass du aktiv versuchen willst, deine Lebenssituation zu verbessern.
In Deutschland werden die Kosten für vier verschiedene Therapieformen übernommen. Therapeut*innen mit Kassenzulassung – das heißt, bei denen eine Therapie von der Krankenkasse übernommen wird – sind auf eine dieser Therapieformen spezialisiert. Je nachdem, welche das ist, wird die Therapie unterschiedlich ablaufen. Deshalb solltest du dich im Erstgespräch nicht scheuen, möglichst genau zu verstehen, was der Ansatz der Person ist, die dich theoretisch therapieren könnte. Wenn du über den Behandlungsansatz und die Methoden gesprochen hast und das Gefühl hast, dass dir die angebotene Therapieform helfen könnte, kannst du dich für die Therapie entscheiden oder andernfalls eine Entscheidung für einen besser passenden Ansatz treffen.

Was die verschiedenen Berufsbezeichnungen bedeuten

  • Psycholog:in

    Psychologe bzw. Psychologin ist die geschützte Berufsbezeichnung von Personen mit einem Hochschulabschluss in Psychologie
  • Psychotherapeut:in

    Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium in Psychologie/Soziale Arbeit/Erziehungs- und Bildungswissenschaften mit einem Master/Diplom erfolgt zusätzlich eine mehrjährige Weiterbildung zur psychologischen Psychotherapeut:in und/oder zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in.
  • Psychiater:in

    Psychiater:innen haben Medizin studiert und zusätzlich eine mehrjährige Facharztausbildung in Psychiatrie bzw. Psychotherapie abgeschlossen. Nach der Facharztprüfung können Psychiater:innen auch als ärztliche Psychotherapeut:innen arbeiten. Als Ärzt:innen sind Psychiater:innen als einzige berechtigt, Medikamente wie Neuroleptika und Antidepressiva zu verschreiben. 
Auch können nur ärztliche Psychotherapeut:innen, psychologische Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen eine Einweisung von Patient:innen in Psychiatrien veranlassen, wenn das Behandlungsziel mit einer ambulanten Psychotherapie nicht erreicht werden kann.
  • Heilpraktiker:in für Psychotherapie

    Heilpraktiker:in für Psychotherapie dürfen mit einer beschränkten Erlaubnis Heilkunde im Bereich Psychotherapie ausüben. Für sie ist weder ein Eintrag ins Arztregister, noch die Bezeichnung als Psychotherapeut:in möglich. Wichtig zu wissen ist, dass die Finanzierung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt ist, denn in der Regel handelt es sich um alternativmedizinische Praktiken.

Welche Therapieformen es gibt

In der Psychotherapie werden vier Therapieformen, d.h. so genannte Richtlinienverfahren unterschieden:

  • Die Verhaltenstherapie

    geht davon aus, dass ein Verhalten erlernt und auch wieder verlernt werden kann. Eine psychische Erkrankung kann als Folge der ungünstigen Lernerfahrung verstanden werden. Bei dem Ansatz der kognitiven Verhaltenstherapie handelt es sich um eine neuere Entwicklung der Verhaltenstherapie, die das Denken und Denkmuster einbezieht, welche einen Einfluss auf das Verhalten haben.
  • Die Psychoanalytische Therapie oder Psychoanalyse 

    geht davon aus, dass Gefühle und Erinnerungen in das Unbewusste verdrängt werden und somit eine gesunde Entwicklung verhindert wird. Im Rahmen der Behandlung sollen Patienten relevante Belastungen aus der Kindheit erneut durchleben. Ziel ist durch das Verstehen des eigenen Denkens und Fühlens, um Konflikte aufzulösen und eine Linderung der psychischen Belastung zu erzielen. Häufig findet die Behandlung im Liegen statt.
  • Auch bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie 

    werden unbewusste innere Konflikte aus der Vergangenheit des Patienten identifiziert und aufgedeckt. Dabei soll dem Patienten ermöglicht werden in der Gegenwart Lösungen für die Bewältigung der Probleme zu finden. Im Gegensatz zur Psychoanalyse beteiligt sich Psychotherapeut*in aktiv mit und bespricht konkrete Ziele für die Psychotherapie und stellt die Gegenwart mehr in den Fokus.
  • Bei der systemischen Therapie

    steht der soziale Kontext psychischer Störungen besonders im Fokus, dabei stehen neben dem Patienten auch wichtige Bezugspersonen und Familienmitglieder im Mittelpunkt der Behandlung. Eine psychische Störung wird laut der systemischen Therapie als ein Symptom für Interaktionsstörungen innerhalb der Familie angesehen. Durch das gemeinsame Besprechen des Leids mit den Systemmitgliedern können gemeinsam mit Therapeut*in Lösungen erarbeitet und die psychische Störung aufgelöst werden

Therapie auch ohne Platz durch ein Kostenerstattungsverfahren

Das Kostenerstattungsverfahren greift ein, wenn für gesetzlich versicherte Patient:innen keine im Rahmen der Krankenkassenbehandlung zugelassene Therapieplätze zur Verfügung stehen. Sofern keine geeignete Vertragsbehandler:in in zumutbarer Zeit im regionalen Umfeld gefunden werden kann, besteht die Möglichkeit, eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V zu beantragen.
Das ermöglicht, eine private Behandler:in aufsuchen und sich die entstehenden Kosten von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Die Krankenversicherungen handhaben die Kostenerstattung jedoch ziemlich restriktiv, es darf also keine bessere Behandlung verlangt werden als die von der Krankenkasse geschuldete Sachleistung. Offiziell heißt es, die Patient:in solle motiviert sein, die Unterversorgung nachzuweisen und die Erstattung durchzufechten. Es empfiehlt sich also, dem Antrag auf Psychotherapie neben dem Konsiliarbericht eine so genannte Notwendigkeitsbescheinigung beizufügen, in der du als Patient:in dokumentierst, bei welchen Vertragsbehandlern du keinen Psychotherapieplatz in zumutbarer Zeit erhalten konntest. Bedeutet: jeder Anruf, der nicht beantwortet wird oder jede Email aufschreiben.

Was du noch wissen solltest, bevor du eine Therapie beginnst

  • Es gibt einige Berufe oder Situationen, für die eine vorherige Therapie ein Problem wäre. Dazu zählt zum Beispiel:
    • eine geplante Verbeamtung und bei bestimmten Berufen wie Polizei, beim Militär, als Pilot:in, beim Sicherheitsdienst.
    • beim Abschließen von privaten Versicherungen wie der Krankenversicherungen oder einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann
    • eine vorherige Therapie ein Ausschlusskriterium sein
    • bei Schüleraustauschprogrammen werden in der Regel Informationen über vergangene Psychotherapien und Diagnosen erfragt, welche sich nachteilig auf eine Entscheidung auswirken können.
  • Schweigepflicht und ihre Ausnahmen
    Therapeut*innen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen keine Informationen an Dritte weitergeben. Dazu zählen Behörden, Krankenkassen, Hausärzte, Eltern, Lehrer usw. Gleichzeitig sind sie verpflichtet den Krankenkassen Diagnosen zu übermitteln. Eine Ausnahme gilt bei einer Mitteilung einer bevorstehenden Straftat oder eines geplanten Suizids. Auch, wenn Kinder z.B. Gewalt erfahren, dürfen bzw. müssen die Behörden eingeschaltet werden.
  • Therapeut:innen werden im Rahmen einer langjährigen Ausbildung geschult, wertefrei und neutral mit den Themen der Patient:innen umzugehen. Nichtsdestotrotz kann auch eine Therapeut:in genau wie jeder andere Mensch Vorurteile, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Stereotype und so weiter mit sich rumtragen. Bei mangelnder Erfahrung mit deiner Kultur und deinen Lebensbedingungen, können dann zum Beispiel mehrere Nachfragen kommen, die dich unwohl fühlen lassen.
  • Abgesehen von deinen berechtigten Problemen, können auch physische Gesundheitsprobleme hinzukommen, die möglicherweise durch eine psychische oder organische Krankheit verursacht werden. Vielleicht will deine Therapeut:in oder deine Ärzt:in das abklären – empfehlenswert ist es in jedem Fall.

Quellen:
Patienteninformation PTV10
dptv.de