Schreib dir in einem Gedächtnisprotokoll auf, was passiert ist

  • Wenn dir etwas zugestoßen ist, empfiehlt es sich zunächst, nach dem Vorfall gleich ein Gedächtnisprotokoll zu machen. Das bedeutet, dass du deine Erinnerungen aufschreibst und mit Datum versiehst. Zwischen dem Vorfall an sich, dem Stellen der Anzeige und einem möglichen Gerichtsprozess kann nämlich viel Zeit vergehen, in der man Details leicht vergessen kann.
    Am besten ist es, deine Erinnerungen digital aufzuschreiben und abzuspeichern, damit du später am Erstellungsdatum nachweisen kannst, dass du es nicht viel später erst auf Papier aufgeschrieben hast. Wenn es einfacher für dich ist, kannst du aber auch eine Sprachaufnahme machen.
  • Nimm so viele Infos auf wie möglich. Alles, woran du dich erinnern kannst, könnte später relevant sein.
  • Mach dir dabei erstmal keine Gedanken darüber, das Protokoll so zu schreiben, dass es “offiziell” leserlich ist. Es geht hier zuerst einmal darum, dass du für dich festhältst, was passiert ist (von Schimpfwörtern oder Ähnlichem solltest du trotzdem absehen, so verständlich das auch sein mag), Der Ton sollte also möglichst neutral sein und die Geschehnisse der Reihenfolge nach so neutral wie möglich beschreiben.
  • Berichte auch, welche möglichen Zeug:innen es gibt oder welche möglichen Beweise – von einem Foto oder Video, Screenshots von Nachrichten oder Emails oder auch Scans von Briefen.
  • Wenn es physische Beweise wie ein blutiges Kleidungsstück gibt, solltest du es sicherstellen, das heißt nicht waschen oder Ähnliches und es fotografieren. Leg zum Foto eine Bankkarte, deinen Führerschein oder deinen Perso dazu (das hat damit zu tun, dass Beweise später auf Größe untersucht werden und diese genormten Gegenstände zur Referenz genommen werden können.) Vor allem solltest du mögliche Verletzungen aber ärztlich dokumentieren lassen und sicher stellen, dass du gesundheitlich ok bist.

Was du bei Anzeigen allgemein beachten solltest

  • Je früher du die Anzeige nach der Tat stellst, desto besser.
    Private Klagen vs. Strafanzeige
Das Ziel einer Anzeige bei der Polizei unterscheidet sich von privaten Klagen: eine Strafanzeige führt (wenn sie sich als zutreffend herausstellt) zu einer Bestrafung des Täters; eine private Klage zielt auf Ausgleich oder Wiedergutmachung des (wirtschaftlichen oder ideellen) Schadens, den jemand erlitten hat. Manchmal ist eine Strafanzeige auch nötig, um Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Eine Verurteilung der Täter:in kann auch dabei helfen, Ansprüche auf Wiedergutmachung mithilfe einer Privatklage durchzusetzen.
  • Kosten
Das Erstatten einer Strafanzeige an sich kostet für Dich erstmal nichts.  Allerdings können Kosten entstehen, wenn Du eine:n Rechtsanwält:in hinzuziehst. Die Kosten dafür sind je nach Fall unterschiedlich. Wenn Kosten ein Problem für dich darstellen, kannst du vorher nach einer kostenlosen Rechtsberatung suchen oder dich dafür an eine Beratungsstelle wenden.
  • Du kannst anonym anzeigen, was aber geringere Erfolgschancen bedeutet
Eine Strafanzeige kann auch anonym gestellt werden. Dies kann beispielsweise aus Angst vor den Täter:innen, vor Repressalien oder aus anderen Gründen sinnvoll sein. Wenn es sich um schwerwiegende Straftaten handelt und das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Tat besonders hoch ist, kann eine anonyme Anzeige ebenfalls sinnvoll sein. Allerdings haben anonyme Anzeigen in der Regel weniger Erfolgsaussichten als Anzeigen, bei denen du deine Personalien angibst. Denn dann ist es für die Ermittlungsbehörden schwieriger, den oder die Täter:innen zu ermitteln. Auch die Glaubwürdigkeit einer anonymen Anzeige kann in Frage gestellt werden, insbesondere wenn keine konkreten Beweismittel vorliegen. 
Es ist zudem wichtig zu beachten, dass bei einer anonymen Anzeige keine Möglichkeit besteht, sich als Nebenkläger:in oder Privatkläger:in an einem möglichen späteren Verfahren zu beteiligen.
  • Weiterverfolgung der Anzeige trotz Zurückziehen der Anzeige
Grundsätzlich kann eine Strafanzeige jederzeit zurückgezogen werden, z.B. wenn der oder die Täter:innen bekannt geworden sind oder wenn du als geschädigte Person deine Ansprüche anderweitig durchsetzen konntest. Es ist jedoch zu beachten, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren trotzdem weiterführen kann, wenn sie der Ansicht ist, dass ein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat besteht. In diesem Fall hat die anzeigende Person keine Möglichkeit, das weitere Verfahren zu beeinflussen.
  • Persönliche Belastung
Das Einleiten eines rechtlichen Verfahrens kann emotional und zeitlich belastend sein. Es erfordert Zeit, Energie und möglicherweise wiederholte Aussagen zu dem Vorfall. Sei dir also über mögliche Auswirkungen einer Anzeige auf dein eigenes Wohlbefinden bewusst, damit du nicht später mit einer Situation umgehen musst, die dich zu sehr belastet.

Was du bei einer Strafanzeige gegen Unbekannt beachten solltest

Man kann in Deutschland auch eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten, das heißt, eine Anzeige ist auch dann möglich, wenn du nicht weißt, wer die Tat begangen hat. Dabei gibt es ein paar Sachen zu beachten:

  • Gegen Unbekannt anzuzeigen bedeutet einen höheren Ermittlungsaufwand und geringe Erfolgschancen.
Wenn man eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet, besteht das Risiko, dass die Ermittlungen der Polizei keine konkreten Ergebnisse erzielen. Die Identifizierung der Täter:innen kann schwierig sein, insbesondere wenn es keine Zeug:innen oder eindeutige Beweise gibt. In solchen Fällen kann es sein, dass keine konkrete Person ermittelt werden kann, das Verfahren dann eingestellt wird und niemand zur Verantwortung gezogen wird.
  • Dauer der Ermittlungen
    Die Bearbeitung von Anzeigen gegen Unbekannt beziehungsweise die Ermittlungen können mehr Zeit in Anspruch nehmen als normale Anzeigen, insbesondere wenn die Beweislage schwierig ist. Es ist also möglich, dass der Fall nicht zeitnah aufgeklärt wird und du Geduld mitbringen musst, bis du den Fall abschließen kannst.
  • Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, wird das Verfahren in der Regel eingestellt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass du als geschädigte Person keine weiteren Möglichkeiten hat, deine Ansprüche geltend zu machen. Je nach Art der Straftat können beispielsweise Schadensersatzansprüche gegen den oder die Täter:innen oder Dritte bestehen. Ein:e Anwält:in kann dich hierbei beratend unterstützen.

Eine Anzeige bei der Polizei aufgeben:

Wenn du eine Strafanzeige stellen möchtest, kannst du zu deiner örtlichen Polizeiwache gehen. Dort wird man dir zuerst einmal ein Formular aushändigen, das du ausfüllst. Anschließend wirst du zur Situation befragt. Der oder die Polizist:in wird sich dabei anhören, was du berichtest und sich Notizen machen. Du gibst dabei an, wie du heißt, wo du wohnst und wann, wo und wie der Vorfall geschah. Du kannst in einigen Fällen aber auch eine anonyme Anzeige aufgeben, ohne deine Personalien anzugeben. Dadurch verringern sich aber die Erfolgschancen der Anzeige. Wenn du weißt, wer der:die Täte:in war, kannst du das angeben. Man kann aber auch eine Anzeige gegen Unbekannt stellen. Dazu findest du unten mehr Infos.
Am Ende wird deine Anzeige nochmal vorgelesen und du bestätigst mit einer Unterschrift die Richtigkeit deiner Angaben. Lass dir dann auf jeden Fall eine Kopie der Anzeige aushändigen und bewahre diese gut auf.

Du kannst eine Strafanzeige auch online stellen

Du kannst mittlerweile online eine Anzeige aufgeben, das heißt, du musst für diesen Schritt weder zur Polizeistation noch die Polizei anrufen. Bei einer Onlineanzeige folgst du den 5 Schritten, die wir unten beschrieben haben. Bitte sei dir bewusst, dass der Prozess je nach Polizeistation oder Stadt leicht abweichen könnte und unsere Beschreibung dann nicht 100% passen könnte – folg dann einfach den Anweisungen, die dir angezeigt werden.

  1. Website der örtlichen Polizei finden
    Such im Internet nach der Website der örtlichen Polizei oder der Internetwache deines Wohnortes. Klick dort auf den Link oder die Schaltfläche, die dich zur Online-Strafanzeige führt.
  2. Formular ausfüllen:
    Du findest ein Formular, in das du Informationen wie Name, Adresse und Kontaktdaten einträgst und natürlich eine Beschreibung dessen, das du anzeigst. Gib so viele Details zum Vorfall wie möglich an, z.B. Datum, Uhrzeit, Ort und eine genaue Beschreibung dessen, was passiert ist. Gib Zeug:innen an, die das ganze mitbekommen haben oder gib an, wenn jemand es mitbekommen haben könnte, den oder die du nicht kennst – zum Beispiel Passant:innen. 
Lade, wenn möglich, relevante Beweismittel hoch. Das können Fotos, Videos, Screenshots von Nachrichten oder Emails oder auch Scans von Briefen sein.
  3. Überprüf das Formular nochmal
    Geh das ausgefüllte Formular nochmal sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt und vollständig sind.
  4. Anzeige einreichen
    Klicke auf die Schaltfläche ”Absenden”, “Weiter” oder “Strafanzeige stellen” um das Formular einzureichen.
  5. Bestätigung notieren
    Nach dem Einreichen wird dir entweder auf der Website eine Bestätigungsnummer oder -referenz angezeigt oder eine Email damit zugeschickt. Diese Nummer wird für eventuelle Rückfragen wichtig sein. Schreib sie Dir also gut auf oder speichere sie als Screenshot.