1. Kläre als erstes deinen Versicherungsstatus ab

Grundsätzlich wird in Deutschland bei einer Therapie zwischen gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und Selbstzahler unterschieden.

  • Gesetzlich versicherte Patient:innen

    Eine Psychotherapie wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sobald man eine*n Therapeut*in gefunden hat. Gesetzlich Versicherte können sich selber ohne eine Überweisung um einen Termin für ein Erstgespräch bei Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung bemühen.
  • Privat versicherte Patient:innen

    können sich bei psychologischen Psychotherapeut:innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen ohne Krankenkassenzulassung in eine private Behandlung begeben. Nach den ersten Sitzungen wird von dem oder der Psychotherapeut:in ein Antrag bei der Krankenkasse auf Psychotherapie mit einem ausführlichen Bericht zufolge der erhaltenen Informationen der Patient:in gestellt. Jede Behandlungssitzung wird privat Versicherten in Rechnung gestellt, die sie zunächst selbst bezahlen und im Anschluss bei ihrer Versicherung einreichen, die dann die Kosten zurückerstattet. Zwischen Therapeut:in und der behandelten Person wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, in dem gesetzlichen Regelungen und beidseitige Verpflichtungen enthalten sind.
  • Selbstzahler:innen

    übernehmen die Kosten für die Therapiesitzungen komplett eigenständig. Es wird ebenfalls ein Behandlungsvertrag zwischen Therapeut:in und Patient:in abgeschlossen, aber die Krankenkasse bekommt davon nichts mit. Das kann bei bestimmten Berufen ein Vorteil sein oder wenn du nicht in Deutschland krankenversichert bist.

2. Such dir Adressen von Therapeut:innen raus

Sollte deine Suche nicht direkt erfolgreich sein, bitte schreck nicht zurück. Manchmal dauert es ein paar Monate, bis man den oder die passende Therapeut:in und Therapieform gefunden hat. Oftmals ist es das warten aber Wert.

Wenn es sehr dringend ist

Wenn es sehr dringend ist oder von deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin oder von einer Psychptherapeut:in, die selber keine Kapazitäten hat, eine Akutbehandlung empfohlen wird, kann auch ein Vermittlungscode erstellt werden, der eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzung mit anschließender Psychotherapie möglich wird. 
Die Terminservicestelle (TSS) mit der Rufnummer 116117 hilft bei der Unterstützung der Terminsuche für eine psychotherapeutische Sprechstunde innerhalb von 14 Werktagen zur Akutbehandlung oder innerhalb von 35 Werktagen für eine Probatorik.

Nach Vermittlung über die Terminservicestelle TSS kümmert man sich selbständig um einen Termin bei der Therapeut:in. Dabei brauchst du den Code, den die TSS dir mitgeteilt hat.

3. Ruf verschiedene Therapeut:innen an oder schreib ihnen eine Mail

Klingt erstmal easy mit dem Anrufen, aber da viele Therapeut:innen ständig Patient:innen da haben, ist es gar nicht so easy, sie ans Telefon zu bekommen. Hinterlass ihnen deshalb auf jeden Fall eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wenn du sie nicht erreichst. Kleiner Tipp: in den zehn Minuten vor jeder vollen Stunde ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass du sie erreichst, weil da gerade die letzte Person weg ist und die nächste noch nicht da. Wenn du lieber eine Mail schreiben oder ein Kontaktformular ausfüllen kannst, ist das aber natürlich genau so gut.
Ziel ist, einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Hast du das geschafft, ist vorerst der wichtigste Schritt getan. Mach aber ruhig bei mehreren Therapeut:innen einen Termin für ein Erstgespräch aus.

4. Geh zu Erstgespräch und Probatorik

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

  • Das Erstgespräch ist ein Einzelnes Gespräch und steht synonym für die psychotherapeutische Sprechstunde. Im Rahmen eines Erstgespräches findet eine erste Diagnostik statt und es wird überprüft, ob eine Psychotherapie notwendig ist und welches Therapieverfahren in Frage kommt. Am Ende eines Erstgespräches wird dir eine individuelle Patienteninformation mit einer Empfehlung ausgehändigt. Bei Feststellung von Therapiebedarf kann ein Wartelistenplatz bei der jeweiligen Therapeut:in angeboten oder aufgrund fehlender Kapazitäten weiter verwiesen werden. Wenn du sehr viel Glück hast, ist aber auch direkt Platz für dich im Kalender.
  • Hat die Therapeut:in genügend Kapazitäten, kann er oder sie dir nach dem Erstgespräch bis zu sechs weitere Termine für eine so genannte Probatorik anbieten. Bei der Probatorik werden weitere Hintergrundinformationen besprochen wie was zu der Problematik geführt hat, wegen der du eine Therapie machen wollen würdest, wichtige Informationen zu deiner Lebenssituation oder Familie besprochen – eben alles, was relevant für eine Therapie wäre. 
Wichtig ist in der Probatorik auch die Festlegung von gemeinsamen Zielen für die Therapie, also was du und auch die Therapeut:in mit dieser Behandlung erreichen möchtest. Es wird auch abgeklärt, was deine Motivation für die Therapie ist, ob deine zeitlichen Kapazitäten für eine Therapie ausreichen. Und nicht zuletzt kommt es in dieser Phase darauf an, ob sich beide Parteien mit der Zusammenarbeit wohl fühlen. Das heißt es können sich auch beide Parteien während oder nach der Probatorik gegen eine Zusammenarbeit entscheiden. Als letztes werden noch einige Fragen zum Rahmen und zum therapeutischen Setting geklärt: welches Verfahren für deine Problematik am geeignetsten wäre, wie lange eine anschließende Therapie dauern würde, wie viele Sitzungen es geben würde und wie regelmäßig sie stattfinden würden. Du kannst zu diesem Zeitpunkt auch nochmal alle Fragen stellen, die du hast.

5. Die Therapeut:in oder dein:e Hausärzt:in schreibt einen Bericht

Vor der Beantragung einer Psychotherapie wird von deiner behandelnden Therapeut:in oder einem Arzt bzw. einer Ärztin ein Bericht für die Krankenkasse geschrieben. Dabei geht es vor allem darum, körperliche Ursachen für das gegenwärtige Leid auszuschließen. In einigen Fällen ist auch eine körperliche Untersuchung dafür notwendig. Mit dem so genannten Konsiliarbericht kann der oder die Therapeut:in dann eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragen.

6. jetzt muss die Therapie nur noch bewilligt werden.

Nach der zweiten probatorischen Sitzung kann eine Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Die Beantragung erfolgt durch den bzw. die Psychotherapeut:in. Du musst lediglich ein paar Formulare ausfüllen, die du von deiner Therapeut:in bekommst. 
Sobald der Antrag bei der Krankenkasse eingegangen ist, wird er bearbeitet und bei einem positiven Bescheid wird die schriftliche Bewilligung in der Regel in maximal vier Wochen postalisch an dich geschickt. Auch deine Therapeut:in bekommt die Bestätigung, dass die Therapie bewilligt wurde. Erst danach kann die Psychotherapie beginnen. Die Kosten für die Behandlung werden durch die Therapeut:in direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Du musst einfach nur ein Mal im Quartal deine Krankenkassenkarte mitbringen.